Detailansicht
29.02.2024

KfW-Förderprogramme im Bau- und Umbaubereich

Neustart bzw. Fortführung der KfW-Förderprogramme im Bau- und Umbaubereich nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat informiert, dass mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 ab dem 20. Februar 2024 wieder Anträge bei den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), „Förderung des altersgerechten Umbauens“ und „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ gestellt werden können. Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird ebenfalls fortgeführt. Hier waren trotz der vorläufigen Haushaltsführung auch in den letzten Wochen durchgehend Anträge möglich. Mit Beschluss und Veröffentlichung des Bundeshaushaltes 2024 am 12. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) ist die vorläufige Haushaltsführung beendet.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie hier.

Quelle: ZDH

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@elektrohandwerk-saar.de oder rufen Sie uns an: 0681/948610