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25.03.2024

Corona-Wirtschaftshilfen

Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen

Bild: Shutterstock

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten vor Kurzem im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Quelle: ZVEH, BMWK

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