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04.03.2024

BEG EM - Kundenportal KfW - ZVEH-Gespräch mit BAFA

Zum Jahreswechsel gab es Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte. Seit diesem Jahr ist die Förderung für einen Heizungstausch sowie die Förderung zum Anschluss an ein Gebäude- bzw. Wärmenetz nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.

 KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

Die KfW hat ein digitales Antragsverfahren entwickelt, welches bedauerlicherweise erst jetzt – und weiterhin nur gestaffelt – genutzt werden kann:

Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) , können sich ab sofort im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.

Voraussichtlich ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümer­innen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden

Voraussichtlich ab August 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden

Wichtig: Auch wenn jetzt der Heizungstausch vollzogen wird, können Förderanträge aufgrund einer Übergangsfrist rückwirkend gestellt werden.

BAFA: Förderprogramm im Überblick - BAFA

Durch Verlagerung des Heizungstauschs zur KfW sollte die BAFA entlastet und dadurch die Bearbeitungsdauer der Antragsbearbeitung verkürzt werden. Auf Rückfrage zur derzeitigen Antragsbearbeitung teilte das BAFA dem ZVEH folgendes mit:

Anträge, die aktuell beim BAFA eingehen, werden innerhalb von Tagen bearbeitet. Die Prüfung der Verwendungsnachweise und Widersprüche dauert aufgrund des höheren Prüfaufwands länger.
In Hinblick auf die Bearbeitungszeiten im BAFA wurden diverse Maßnahmen zur Beschleunigung der Bearbeitung erfolgreich umgesetzt und wir arbeiten weiter daran, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.

Da es sich um öffentliche Mittel handelt, ist zugleich eine rechtskonforme gründliche Bearbeitung unbedingt sicherzustellen.

Am Freitag, den 08. März 2024 findet ein Austausch zwischen dem BAFA und dem ZVEH statt. An dem Gespräch wird sich auch der für die BEG zuständige Abteilungsleiter beteiligen.

Wir möchten Sie einladen, uns bis zum 07. März 2024 Ihre Anmerkungen und Hinweise zu schicken, die wir stellvertretend für Sie an das BAFA richten sollen.

Bitte schildern Sie uns beispielsweise

  • was stört Sie an der Umsetzung der BEG EM durch das BAFA?
  • worin sehen Sie Verbesserungsbedarf?
  • wie ist Ihre Erfahrung hinsichtlich der derzeitigen Dauer der Antragsverfahren bis zur Förderzusage bzw. -absage?
  • usw.
     

> Die BEG EM Förderübersicht finden Sie hier.
> Weitere Informationen zur Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) auf der Internetseite der KfW finden Sie hier.
> Das Förderprogramm im Überblick auf der Internetseite des BAFA finden Sie hier.

Quellen: BMWK, KfW, BAFA, ZVEH

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