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10.01.2025

Elektroinstallateure im Austausch zum § 14a EnWG

Über 50 Kollegen des Elektrohandwerks kamen in Prüm auf Einladung der Innung zusammen.
Obermeister Rainer Schmitz (Mitte) begrüßte seine Kollegen. Mit im Bild die beiden Fachberater der Westnetz.

PRÜM. Über 50 Elektroinstallateure hatten sich Anfang Januar zu einem Austauschgespräch mit dem Netzbetreiber Westnetz GmbH getroffen. 
Thema war der § 14a des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) und die daraus entstehenden Änderungen in der Ausführung von Elektro-Installationsunternehmen. Das Gesetz soll die nötigen Voraussetzungen schaffen um ein stabiles Stromnetz zu gewährleisten. Damit geht einher, dass die Leistung einzelner Verbrauchsanlagen kurzfristig gedimmt werden können. Dies betrifft ausschließlich von der Bundesnetzagentur definierte Niederspannungsanlagen (Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Klimageräte sowie Stromspeicher) mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW.

Welche Änderungen sich dafür bei der Arbeit der Installateure ergeben, darüber informierten die technischen Fachberater der Westnetz. 

Obermeister Rainer Schmitz: „Die große Teilnehmerzahl hat uns gezeigt, wie hoch der Informationsbedarf zu diesem Thema ist. Als Innung tragen wir somit dazu bei, dass zum einen unsere Mitglieder bestmöglich geschult sind und zum anderen, dass damit die Abwicklung zum Wohle des Endverbrauchers optimiert wird.“ 

Für das Jahr 2025 sind regelmäßig weitere technische Schulungen geplant. Alle Innungsmitglieder werden rechtzeitig darüber informiert. 
 

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