TREI

Novellierung der Handwerksordnung vom 01.01.2004

Auf Grund der Novellierung der Handwerksordnung vom 01.01.2004 ist ein erweiterter Personenkreis dem Meister handwerksrechtlich gleichgestellt worden. Trotz handwerksrechtlicher Gleichstellung ist insbesondere im Elektrotechniker-Handwerk nicht in jedem Fall davon auszugehen, dass auch immer alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind. Um Anschlussarbeiten an das öffentliche Stromnetz durchführen zu können, ist eine Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) erforderlich. Eine Eintragung kann nur dann erfolgen, wenn ein vom ZVEH und BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) festgelegtes Mindestqualifikationsprofil erfüllt wird. Kann dieses Mindestqualifikationsprofil nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, muss ein Sachkundenachweis abgelegt werden. Zum Zwecke der Vorbereitung auf den Sachkundenachweis werden Vorbereitungslehrgänge angeboten.

» Autorisierte Schulungsstätten, die Vorbereitungslehrgänge durchführen
» Verfahrensordnung TREI

» Grundsätze der Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk







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